IT-Recht und Intellectual Property
Neben der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art (Softwarelizenz-, Projekt- Outsourcingverträge etc.) beraten wir Unternehmen umfassend im Bereich des Internet- und Medienrechts sowie des E-Commerce. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich Compliance und Datenschutz (z.B. bei der Ausgestaltung und Risikobewertung von Cloud Computing Modellen). Daneben vertreten wir Unternehmen bei Gerichts- und Schiedsprozessen mit technologierechtlichen Fragestellungen aller Art und bieten unternehmensinterne Schulungen zu aktuellen IT-rechtlichen Themenstellungen.
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Healthcare und Gesundheitsrecht
Unser Beratungsangebot im Bereich Healthcare umfasst zunächst an der Schnittstelle zum IT-Recht den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Gesundheitswesen („E-Health“). Hier beraten wir vor allem IT-Anbieter, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sowie Krankenversicherungen z. B. im Hinblick auf elektronische Patientenakten oder Gesundheits-Apps. In diesem Zusammenhang gestalten wir ferner Verträge zu besonderen, vor allem integrierten Formen der Gesundheitsversorgung. Daneben sind wir auch im klassischen Medizinrecht tätig und vertreten Ärzte, andere Heilberufe sowie Patienten.
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Deutsch-französischer Rechtsverkehr
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht. Hier beraten wir in enger Kooperation mit befreundeten Kanzleien in Frankreich vor allem mittelständische französische Unternehmen, die in Deutschland geschäftstätig sind oder Rechtsprobleme haben und umgekehrt auch deutsche mittelständische Unternehmen, die in Frankreich geschäftstätig sind oder dort Rechtsprobleme haben. Unsere Rechtsanwälte, die in diesem Bereich beraten, haben in Frankreich studiert oder promoviert.
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Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Wir haben einen hohen Spezialisierungsgrad und umfangreiche Erfahrung in allen insbesondere für den Mittelstand bedeutsamen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Dabei behalten wir immer die wirtschaftlichen Folgen unseres Handelns im Blick. Im Arbeitsrecht liegen unsere Schwerpunkte in der gerichtlichen Vertretung von Unternehmen in Kündigungsschutzverfahren sowie in der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Anstellungsverträgen für Organmitglieder. Gesellschaftsrechtlich beraten wir u.a. Start-ups, damit diese durch die richtige Auswahl der Rechtsform und mit der optimalen rechtlichen Strukturierung der Gesellschaft die Weichen für ihren unternehmerischen Erfolg von Anfang an richtig stellen.
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