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News — 9. Juni 2023

Entdecken Sie die neuesten LegalTech-Tools auf unserer Webseite – kostenlos

Wir freuen uns, Ihnen auf unserer Website zwei neue interaktive Legal Tech Tools anzubieten. Sie können diese kostenlos und ohne Registrierung nutzen. Schauen Sie gerne vorbei.

Der Begriff Legal Tech setzt sich aus „Legal Services“ und „Technology“ zusammen und beschreibt die Digitalisierung und Automatisierung juristischer Aufgaben. Unsere Tools sollen dabei nicht die Rechtsberatung ersetzen, sondern sowohl juristische Laien als auch Experten pragmatisch und bedarfsgerecht unterstützen, um Rechtsberatung niederschwelliger und effizienter zu machen, zu standardisieren und zu beschleunigen. Als „Self-Service“ sind unsere Tools 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie verfügbar.

Bereits in der Vergangenheit haben wir Legal Tech Lösungen entwickelt und eingesetzt. Neben „klassischen“ Legal Tech Ansätzen beschäftigte sich unser Entwicklungsteam intensiv mit der softwaregestützten Abbildung der Schnittstelle zwischen juristischen Beratungsleistungen und betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden. Eines unserer Modelle hat das Ziel, ein differenzierteres Bild über die Erfolgsaussichten und Risiken eines Gerichtsprozesses zu vermitteln, um fundiertere Investitionsentscheidungen treffen und Verhandlungstaktiken anpassen zu können. Ein weiteres Modell soll fundierte Entscheidungen und Taktiken für Vertragsverhandlungen ableiten, unter Berücksichtigung der individuellen Verhandlungsposition. Schließlich haben wir ein Modell entwickelt, mit dem man rechtliche Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums betriebswirtschaftlich und softwaregestützt bewerten kann.

Während diese Anwendungen bisher nur im konkreten Mandatsbezug zum Einsatz kamen, möchten wir unsere neuen selbst entwickelten Tools nun auch außerhalb der Mandatsarbeit verfügbar machen.


  1. Zunächst bieten wir unter https://www.vogel-partner.eu/legal-tech/smart-product-impact-assessment/ ein Prüfungsschema zur Anwendbarkeit der im Jahr 2022 in Kraft getretenen Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (§ 327 ff. BGB) an. Dieses Smart-Product-Impact-Assessment (SPIA) gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihre Produkte von den neuen Regelungen betroffen sein könnten und zeigt mögliche Handlungsbedarfe auf, beispielsweise hinsichtlich der Anpassung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Umsetzung dieser Handlungsbedarfe unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne.

  2. Als weiteres Tool bieten wir im Bereich Datenschutz unter https://www.vogel-partner.eu/legal-tech/scc-generator/einen sogenannten SCC-Generator Dabei handelt es sich um einen Dokumentengenerator für EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c) DSGVO (sog. Standard Contractual Clauses, kurz SCC) an. Die SCC sind das derzeit meistgenutzte Instrument zur Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die über kein den Standards des EWR angemessenes Datenschutzniveau verfügen (sog. unsichere Drittstaaten). Wichtigstes Beispiel hierfür sind die USA, in die seit der sog. „Schrems-II-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 16.07.2020 – C-311/18) keine personenbezogenen Daten mehr übermittelt werden dürfen, ohne SCC oder andere geeignete Garantien nach Art. 46 ff. DSGVO einschließlich zusätzlicher Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung oder Pseudonymisierung) vorzusehen.
    Zwar arbeitet die Europäische Kommission aktuell an einem neuen Angemessenheitsbeschluss für die USA, sodass für diesen wichtigen Anwendungsfall voraussichtlich ab etwa Mitte 2023 zumindest vorübergehend keine SCC oder sonstigen geeigneten Garantien mehr erforderlich sein werden. Bis zur Verabschiedung dieses Beschlusses ändert sich aber nichts an der aktuellen Rechtslage und Datenübermittlungen in die USA (oder andere unsichere Drittstaaten) ohne geeignete Garantien bleiben rechtswidrig.
    Hinzu kommt, dass die Europäische Kommission bereits im Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln angenommen hat. Diese sind für neue Datenübermittlungen seit dem 27. September 2021 verbindlich, während die Übergangsfrist für Bestandsübermittlungen bzw. Altverträge am 27. Dezember 2022 endete. Seitdem dürfen grundsätzlich ausschließlich die neuen SCC verwendet werden, Übermittlungen auf Basis der alten SCC sind rechtswidrig. Somit sind an vielen Stellen Anpassungen an bestehenden Verträgen, insbesondere mit sogenannten Auftragsverarbeitern erforderlich. Die für Ihren Anwendungsfall passenden „SCC 2021“ können Sie mit unserem SCC-Generator zusammenstellen und so ggf. noch bestehende Altverträge auf den aktuellen Stand bringen. Bei Anschlussfragen, beispielsweise bei der Durchführung von Transfer Impact Assessments nach Klausel 14 der SCC oder dem korrekten Ausfüllen der mitgenerierten Anhänge, unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Gerade für Transfer Impact Assessments haben wir auch ein Strukturierungshilfe mittels Tabellenkalkulation entwickelt.


Darüber hinaus bieten wir auch individuelle Legal Tech Lösungen an, die speziell auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind. Unsere Entwickler und Anwälte arbeiten eng zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den Anforderungen und Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden. Wenn Sie an einer individuellen Lösung interessiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre Anforderungen zu besprechen.

Einen stets aktuellen Überblick über alle unsere Tools finden Sie unter https://www.vogel-partner.eu/legal-tech/. Fragen, Verbesserungsvorschläge und sonstige Anregungen nehmen wir gerne per E-Mail an legaltech@vogel-partner.eu entgegen.

Wir freuen uns auf Ihren virtuellen Besuch!