Handels- und Vertriebsrecht

Unsere Anwälte in Stuttgart und Karlsruhe sind Spezialisten im Handels- und Vertriebsrecht

Rechtsfragen zu Handel und Vertrieb

Wir beraten unsere Mandanten passgenau bei der Entwicklung ihrer Vertriebssysteme, sei es in Form des Franchising, der Handelsvertretung oder des Vertragshändlerwesens. Besondere Expertise haben wir in der rechtlichen Prüfung und Erstellung von Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch Vertriebspartner in Verhandlungen oder vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr von typischen handelsrechtlichen Ansprüchen (Provisionsvergütungen, Wettbewerbsunterlassung etc.).

Wir beraten Versicherer und Makler spartenübergreifend zu rechtlichen Fragen der Produktentwicklung und des Vertriebs. Auch unterstützen wir bei der Schadensbearbeitung sowie bei versicherungsvertraglichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Versicherungsnehmer beraten wir zudem in Fragen der Risiko- und Haftungsanalyse. Ansprüche setzen wir in Verhandlungen oder vor Gericht konsequent durch bzw. wehren sie ab.

Seit Jahren beraten wir Hotelgruppen und Gastronomiebetriebe. Von der Gestaltung und Verhandlung von Miet- und Pachtverträgen über die Veräußerung von Hotelbetrieben bis hin zur laufenden Beratung der Hotellerie mit ihren u.a. arbeits- und öffentlich-rechtlichen Besonderheiten verfügen wir über eine umfassende rechtliche Expertise.

Sie haben Fragen zum Thema »Handels- und Vertriebsrecht«? Wir sind gerne für Sie da!
 
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