Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 und ihrer Umsetzung ins deutsche UWG gelten ab dem 27. September 2026 wesentlich strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbung. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „klimaschonend“ sind künftig nur noch mit belastbarem Nachweis einer hervorragenden Umweltleistung zulässig. Auch Öko-Siegel/Umwelt-Labels unterliegen strengeren Zertifizierungsstandards und Produktwerbung mit Kompensationsaussagen (z.B. „klimaneutral durch Regenwaldprojekt“) wird nur noch eng begrenzt möglich sein.

Weil Unternehmen schon jetzt Marketing- und Dokumentationsprozesse rund um umweltbezogene Werbung aufsetzen sollten (sonst drohen ab September Abmahnungen und empfindliche Bußgelder), geben wir in unserem Early Bird am 25. Februar 2026 einen kompakten Überblick über die neuen Vorgaben, den konkreten Handlungsbedarf und praxistaugliche Lösungsansätze für eine rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation.

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(Datum 25.02.2026 im Kalender anklicken und Uhrzeit 09:00 Uhr auswählen)

Veranstaltungsdetails:

🗓 Datum:[25. Februar 2026]

🕑 Zeit: [09:00 – 10:00 Uhr]

📍 Ort: Online via Microsoft Teams (Einwahldaten werden nach Anmeldung bereitgestellt)

Für die Anmeldung zu den Webinaren werden personenbezogene Daten wie Name und E-Mail-Adresse verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:  Datenschutzerklärung.

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