Aktuelles
News, Veranstaltungen — 11. Februar 2026
Online-Webinar am 25. Februar 2026: Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Werbung mit Nachhaltigkeit wird in der Unternehmenskommunikation immer wichtiger. Mit der wachsenden Zahl „grüner“ Werbeversprechen nimmt jedoch auch der Anteil unklarer, unbelegter oder objektiv falscher Umweltaussagen zu.
Damit ist jetzt Schluss: Der EU-Gesetzgeber zieht beim Thema „Green Claims“ die Zügel deutlich an: Mit der neuen EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) und ihrer Umsetzung in das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gelten schon ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Anforderungen an umweltbezogene Werbung und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Spielregeln für Green Claims ändern sich grundlegend.
Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.
Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:
- Bestandsaufnahme aller Marketingaussagen im Hinblick auf die Konformität mit den neuen Anforderungen,
- Prüfung Belegbarkeit umweltbezogener Aussagen und Konsistenz mit Nachhaltigkeitsberichten,
- Überprüfung Marketing- und Freigabeprozesse, ggf. Aufbau belastbarer Nachweis- und Dokumentationsstrukturen.
Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).
In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
JETZT HIER ANMELDEN