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Blog — 4. September 2025

Neuerungen beim EUIPO: Erweitertes Mediationsverfahren in Marken- und EU-Geschmacksmusterverfahren

Julia Hirsch, Benjamin Janowitz —  

Was ist das Mediationsverfahren beim EUIPO?

Seit dem 2. Juni 2025 bietet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein erweitertes Mediationsverfahren an. Parteien eines streitigen Marken- oder Designverfahrens – etwa nach einem Widerspruch gegen eine Markenanmeldung oder in einem Nichtigkeitsverfahren zu EU-Geschmacksmustern – können seither die Unterstützung durch das EUIPO Mediation Centre in Anspruch nehmen.

Das Mediationsverfahren ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei (zusätzlich zu den bereits gezahlten Amtsgebühren). Die Mediation kann online, am EUIPO-Hauptsitz in Alicante oder im Brüsseler Verbindungsbüro stattfinden.

 

Vorteile der Mediation

Konflikte um Marken- oder Designrechte sind oft langwierig, kostenintensiv und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Die Mediation bietet hierfür eine effiziente Alternative: Sie ist schneller und flexibler als klassische Verfahren, eröffnen maßgeschneiderte Lösungen und ermöglicht es den Parteien, die Kontrolle über den Ausgang zu behalten. Ein weiterer Vorteil liegt in den geringen Kosten, da das EUIPO für die Mediation keine zusätzlichen Amtsgebühren erhebt. Besonders attraktiv ist zudem, dass neben Marken- und Geschmacksmusterfragen auch parallele Konflikte – etwa zu Patenten, Urheberrechten oder Domains – in das Verfahren einbezogen werden können.

Alle Gespräche und Ergebnisse unterliegen dabei strenger Vertraulichkeit, sodass sensible Informationen geschützt bleiben.

 

Ablauf des Mediationsverfahrens

Ein Mediationsverfahren kann während eines anhängigen Widerspruchs-, Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren vor dem EUIPO eingeleitet werden. Voraussetzung ist, dass beide Parteien zustimmen. Eingeleitet wird das Mediationsverfahren durch einen schriftlichen Antrag einer Partei, ihrer Vertreter oder des EUIPO selbst – häufig während der sog. „Cooling-off-Phase“. Sobald beide Seiten zugestimmt haben, wird das laufende Verfahren für die Dauer der Mediation ausgesetzt.

Die Mediatorin oder der Mediator wird aus der offiziellen EUIPO-Liste bestimmt. Die Durchführung erfolgt entweder online über eine gesicherte EUIPO-Plattform oder vor Ort. Das Verfahren beginnt mit der Unterzeichnung einer Mediationsvereinbarung und startet mit einer gemeinsamen Sitzung oder – je nach Bedarf – mit vertraulichen Einzelgesprächen. Am Ende steht entweder eine gütliche Einigung, die beide Parteien unterzeichnen, oder – falls kein Konsens gefunden wird – die Fortsetzung des ausgesetzten Verfahrens.

 

5 gute Gründe für eine EUIPO-Mediation

  • Frühzeitige, ressourcenschonende Konfliktlösung
  • Geeignet für komplexe Streitfälle mit mehreren Konfliktpunkten
  • Maßgeschneiderter, flexibler Ansatz
  • Strenge Vertraulichkeit
  • Zeit- und Kostenersparnis

 

Tipp:

Das Mediationsverfahren kann auch proaktiv in Abgrenzungsvereinbarungen oder Lizenzverträgen vereinbart werden.

 

Bei Fragen zum EUIPO-Mediationsverfahren steht Ihnen unser IP-Team gerne zur Verfügung:

Jürgen Held, jh@vogel-partner.eu

Benjamin Janowitz, bj@vogel-partner.eu

Julia Hirsch, juh@vogel-partner.eu

 

Dieses Bild wurde mithilfe des KI-Tools DALL-E generiert.