Benjamin Janowitz berät Unternehmen, darunter zahlreiche Start-Ups, umfassend im IP- und IT-Recht.
Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählen Fragestellungen im Wettbewerbsrecht, in den Bereichen Internetrecht und E-Commerce sowie damit verbundene datenschutzrechtliche Themen. Daneben berät Benjamin Janowitz seine Mandanten im Marken- und Designrecht und vertritt sie in außergerichtlichen, prozessualen oder behördlichen Verfahren. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt die Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen dar, etwa im Rahmen von Software-Einführungsprojekten.
Benjamin Janowitz studierte Jura an der Universität Tübingen und befasst sich seitdem intensiv mit gewerblichen Schutzrechten und dem Wettbewerbsrecht. Im Anschluss an das Zweite Staatsexamen war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Gleiss Lutz im Kartellrecht tätig. 2015 schloss er sich Vogel & Partner an.
Benjamin Janowitz ist als Rechtsanwalt in den Referaten IP und Medien sowie IT-Recht und Datenschutz tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind:
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrechte e.V. (GRUR)
- Arbeitsgemeinschaft Medien und Geistiges Eigentum (AGEM) im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Beratung eines europaweit führenden Unternehmens im Bereich des Zaunbaus in einer umfangreichen marken- und wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit
- Wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Beratung eines neu gegründeten Versicherungsunternehmens im Bereich der Online-Direktversicherungen
- Umfassende Beratung eines führenden Herstellers von Faszienrollen im Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht
Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Stuttgart für die Vorlesung »Recht im Handelsmanagement« im Rahmen des Studiengangs BWL-Handel
Seit 2022, DHBW Stuttgart
Recht im Handelsmanagement
Studiengang BWL-Handel
- Studium in Tübingen
- Von 2012 bis 2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Gleiss Lutz, Stuttgart
- 2014 Rechtsanwalt bei Schaudt Rechtsanwälte, Stuttgart
- seit 2015 Rechtsanwalt bei Vogel & Partner, Stuttgart
Fremdsprachen: Englisch
Aktuelles
Werbekennzeichnung auf Instagram: OLG Hamburg zur Eigenwerbung für die eigene Marke
Wer einen Instagram-Account geschäftsmäßig betreibt, geht häufig davon aus, dass jeder Beitrag mit kommerziellem Bezug ausdrücklich als Werbung zu kennzeichnen ist. Das Oberlandesgericht Hamburg hat diese Annahme in einem im Mai 2026 ergangenen Urteil relativiert: Werden Produkte des eigenen Unternehmens beworben und ergibt sich dieser Zusammenhang bereits aus dem Gesamtauftritt, kann ein zusätzlicher Werbehinweis nach Auffassung des Senats entbehrlich sein (OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2026, Az. 15 U 99/24).
Der neue Widerrufsbutton: Was Online-Händler seit dem 19. Juni 2026 umsetzen müssen
Wer einen Online-Shop betreibt, kennt das Widerrufsrecht als festes Element des Verbraucherrechts. Bislang genügte es, Verbrauchern eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bereitzustellen und ein Musterwiderrufsformular vorzuhalten. Damit ist es nicht mehr getan.
Das Geoschutzreformgesetz 2026: Was sich für Erzeuger, Hersteller und Unternehmen ändert
Ob Allgäuer Bergkäse, Nürnberger Lebkuchen oder Solinger Schneidwaren: geografische Angaben sichern den wirtschaftlichen Wert regionaler Erzeugnisse und bieten Schutz gegen Nachahmungen. Seit dem 16. Januar 2026 gilt in Deutschland ein grundlegend neu geordnetes Regelwerk für diesen Bereich.

Quadrat ist nicht gleich Ritter Sport: LG Stuttgart weist Klage ab – keine Markenverletzung durch „MONNEMer QUADRAT“
Im Januar 2026 hat das Landgericht Stuttgart in einer vielbeachteten markenrechtlichen Auseinandersetzung entschieden, dass die bekannte quadratische Verpackungsform von Ritter Sport nicht dazu führt, dass ein quadratisch verpackter Haferriegel der Mannheimer Firma Wacker automatisch eine Markenverletzung darstellt. Ritter Sport wollte mit seiner Klage erreichen, dass Wacker die Nutzung einer quadratischen Verpackung für die Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ unterlässt und bereits vertriebene Ware zurückruft. Das Gericht hat diese Klage abgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig
(LG Stuttgart, Urt. v. 13.01.2026, Az. 17 O 192/25).

Neuerungen beim EUIPO: Erweitertes Mediationsverfahren in Marken- und EU-Geschmacksmusterverfahren
Was ist das Mediationsverfahren beim EUIPO?
Seit dem 2. Juni 2025 bietet das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein erweitertes Mediationsverfahren an. Parteien eines streitigen Marken- oder Designverfahrens – etwa nach einem Widerspruch gegen eine Markenanmeldung oder in einem Nichtigkeitsverfahren zu EU-Geschmacksmustern – können seither die Unterstützung durch das EUIPO Mediation Centre in Anspruch nehmen.
Das Mediationsverfahren ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei (zusätzlich zu den bereits gezahlten Amtsgebühren). Die Mediation kann online, am EUIPO-Hauptsitz in Alicante oder im Brüsseler Verbindungsbüro stattfinden.
