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News, Veranstaltungen — 4. Februar 2026

Online-Webinar am 10. Februar 2026: Cyber-Resilienz und Datenrechte

Prof. Dr. Rupert Vogel, Till Katzenstein, Christian Neuschwander, Manuel Treiterer —  

Cyberangriffe, KI-Risiken und regulatorische Haftungsfallen zählen laut aktuellen Umfragen zu den größten Geschäftsrisiken weltweit. Die Digitalisierung eröffnet enorme Chancen – sie bringt jedoch zugleich eine neue Qualität regulatorischer Pflichten und technische Risiken mit sich, auf die Unternehmen jetzt reagieren müssen.

Um Sie haftungssicher und strategisch auf das Jahr 2026 vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserem ersten Early Bird Update 2026 ein, dem weitere folgen werden (siehe Lesen). Im Fokus stehen zwei zentrale Regelwerke für IT-, Produkt- und Datenverantwortliche.

1. Cyber Resilience Act (CRA) – Recht trifft Technik

Was verlangt der europäische Gesetzgeber konkret bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten mit digitalen Elementen und wie können diese Anforderungen konkret technisch umgesetzt werden?

Gemeinsam mit Dr. Sebastian Frühling (andrena objects ag) ; https://www.andrena.de/blog/der-cyber-resilience-act-das-sollten-hersteller-digitaler-produkte-wissen, beleuchten wir im Dialog zwischen Recht und Technik:

  • Welche rechtlichen und technischen Pflichten treffen Hersteller und Händler?
  • Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Entwicklung und Produktdesign?
  • Welche Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung?

2. Data Act – Ihre Daten unter neuer Kontrolle

Der Data Act ist seit September 2025 in Kraft und verändert den Umgang mit Maschinendaten grundlegend. Dateninhaber müssen solche nun grundsätzlich dem Nutzer / Datenerzeuger und gegebenenfalls sogar dritten Datenempfängern zur Verfügung stellen. Zudem regelt der Data Act nun recht detailliert, wie Kunden von Datenverarbeitungsdiensten diese ohne die Einhaltung langjähriger Vertragslaufzeiten wechseln können („Cloud-Switching“). Weiterhin werden diverse Mindestanforderungen an die Verträge von Anbietern definiert.

Wir zeigen Ihnen:

  • wie die Hersteller / Dateninhaber die Datenbereitstellungspflichten des Data Act erfüllen, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse zu gefährden;
  • welche Rechte die Nutzer / Datenerzeuger geltend machen können und
  • wie Cloud-Anbieter Cloud-Switching rechtssicher und organisatorisch beherrschbar umsetzen.

Verschiedene Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen Ihnen erste Praxiserfahrungen und aktuelle Beratungsansätze aus unseren Mandaten vor.
Dr. Sebastian Frühling gibt praktische, technische und organisatorische Tipps.

Die Eckdaten auf einen Blick

Wann: Dienstag, 10.02.2026
Uhrzeit: 08:15 – 9:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.

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