Till Katzenstein berät zu allen Rechtsfragen in den Bereichen IT, Datenschutz und Urheberrecht. Er betreut Mandanten unter anderem bei der Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lizenzverträgen.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung in Datenschutzfragen, auch im Bereich von E-Health und der Nutzung von Gesundheitsdaten.
Schon im Studium legte Till Katzenstein den Fokus auf „Geistiges Eigentum“ im gleichnamigen universitären Schwerpunkt. Während seines Referendariats absolvierte Till Katzenstein unter anderem Stationen bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart und in der Rechtsabteilung eines Unternehmens für Verkehrstelematik in Karlsruhe.
Till Katzenstein ist als Rechtsanwalt in den Referaten IT-Recht und Datenschutz sowie IP und Medien tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind:
• Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
• Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Karlsruhe für IT-Recht
• Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau
• Juristischer Vorbereitungsdienst am OLG Karlsruhe
• Seit 2023 Rechtsanwalt bei Vogel & Partner, Karlsruhe
Fremdsprachen: Englisch
Dr. Uwe K. Schneider, Till Katzenstein
Weiterverarbeitung von Versorgungsdaten nach § 6 GDNG
Neue Rahmenbedingungen am Beispiel öffentlich geförderter Zusammenschlüsse von Krankenhäusern
Gesundheit und Pflege (GuP), Heft 5/2024, S. 196-202
Aktuelles

Online-Webinar am 10. Februar 2026: Cyber-Resilienz und Datenrechte
Cyberangriffe, KI-Risiken und regulatorische Haftungsfallen zählen laut aktuellen Umfragen zu den größten Geschäftsrisiken weltweit. Die Digitalisierung eröffnet enorme Chancen – sie bringt jedoch zugleich eine neue Qualität regulatorischer Pflichten und technische Risiken mit sich, auf die Unternehmen jetzt reagieren müssen.
Um Sie haftungssicher und strategisch auf das Jahr 2026 vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserem ersten Early Bird Update 2026 ein, dem weitere folgen werden (siehe Lesen). Im Fokus stehen zwei zentrale Regelwerke für IT-, Produkt- und Datenverantwortliche.

Elektronische Patientenakte – Fortschritt mit Fragezeichen
1. Bundesweiter Rollout der ePA
Am 29. April 2025 startete die von den Krankenkassen bereitgestellte elektronische Patientenakte (ePA) nach Abschluss der Testphase in ausgewählten Bundesländern nun bundesweit und für alle gesetzlichen Versicherten (ePA für alle startet morgen | BMG).
Die Nutzung der ePA durch die Leistungserbringer ist noch freiwillig, ab dem 1. Oktober 2025 dann verpflichtend. Von ca. 74 Mio. gesetzlich Versicherten haben ca. 70 Mio. Versicherte eine ePA bekommen – die übrigen Versicherten haben den Widerspruch erklärt. Die ePA soll laut Bundesgesundheitsminister a.D. Prof. Karl Lauterbach „einen längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung“ darstellen (ePA: Lauterbach nennt bundesweiten Start von E-Patientenakte „Zeitenwende“ | ZEIT ONLINE).
