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Alexander Wiele ist einer der Gründungspartner der Sozietät. Seit über 15 Jahren berät er in- und ausländische Unternehmen, Unternehmensgründer und Investoren in allen Fragen des Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wird er regelmäßig auch für Arbeitnehmer und Führungskräfte tätig. Er vertritt unsere Mandanten bundesweit bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten.
Alexander Wiele betreut regelmäßig grenzüberschreitende Mandate in englischer Sprache, zudem berät er als Teil des French Desk der Sozietät sowohl Unternehmen aus dem französischsprachigen Ausland als auch inländische Unternehmen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in Frankreich.
Vor der Gründung von Vogel & Partner Rechtsanwälte im Jahr 2011 war Alexander Wiele Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Karlsruhe sowie bei der Ernst & Young AG in Frankfurt. Zuvor arbeitete er als Referendar unter anderem für die internationale Sozietät Clifford Chance in München sowie die US-amerikanische Sozietät Kramer Levin Naftalis & Frankel LLP in New York.
Alexander Wiele ist als Rechtsanwalt im Referat Arbeits- und Wirtschaftsrecht tätig.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind:
- Deutsch-französische Juristenvereinigung e.V.
- Hightech Unternehmernetzwerk CyberForum e.V.
- Club d’affaires franco-allemand du Bade-Wurtemberg e.V.
- Gesellschaftsrechtliche Reorganisation der deutschen Hotelbesitzgesellschaften für einen israelischen Tourismuskonzern
- Restrukturierung der deutschen Tochtergesellschaften eines englischen IT-Personaldienstleisters
- Verhandlung eines Unternehmenskaufs auf Käuferseite betreffend Unternehmen der Gebäudetechnik mit 100 Mitarbeitern
- Für einen IT-Konzern Auslagerung eines Geschäftsbereichs und Verhandlung mit Investoren
- Für ein Verlagshaus Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans mit dem Betriebsrat wegen Outsourcing und Betriebsteilstillegung
Wintersemester 2023/2024; Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Sommersemester 2021; Hochschule Heilbronn
Recht II
Wintersemester 2020/2021; Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2019/2020; Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2018/2019, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2017/2018, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2016/2017, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2015/2016, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Sommersemester 2015, Hochschule Heilbronn
Wirtschaftsprivatrecht III
Wintersemester 2014/2015, Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wintersemester 2014/2015, Hochschule Heilbronn
Business Law II und Wirtschaftsprivatrecht III
Sommersemster 2014, Hochschule Heilbronn
Business Law I und Business Law II / Wirtschaftsprivatrecht II
Wintersemester 2013/2014, Hochschule Heilbronn
Wirtschaftsprivatrecht / Business Law III und Wirtschaftsprivatrecht I
Sommersemster 2013, Hochschule Heilbronn
Wirtschaftsprivatrecht II und Business Law II
- Studium der Rechtswissenschaften in Trier, Nizza/Frankreich und München
- Rechtsanwalt seit 2005
- von 2005 bis 2007 Rechtsanwalt bei der Ernst & Young AG, Frankfurt
- von 2007 bis 2011 Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei, Karlsruhe
- seit 2011 Partner bei Vogel & Partner
Fremdsprachen: Englisch, Französisch
Alexander Wiele
Der Teufel steckt im Detail – Zur Befristung von Arbeitsverhältnissen
dnv – der neue vertrieb 11/2011, S. 36 f.
Alexander Wiele
Widerrufsrecht –Richtig belehren, aber wie?
dnv – der neue vertrieb 25-26/2009, S. 60 f.
Alexander Wiele
Entgeltumwandlung und Zillmerung in der betrieblichen Altersversorgung – zum Urteil des LAG München vom 15.03.2007 (Az. 4 Sa 1152/06)
Versicherungswirtschaft 5/2008, S. 382 ff.
Aktuelles
EU Inc.: Was die geplante europäische Gesellschaftsform für Unternehmen bedeutet
Wer mit seinem Unternehmen über Ländergrenzen hinweg in Europa wachsen will, kennt das Problem: 27 Mitgliedstaaten bedeuten 27 unterschiedliche Gesellschaftsrechte, jeweils mit eigenen Gründungsverfahren, Formvorschriften, Registern und Amtssprachen. Genau hier setzt ein Vorhaben der Europäischen Kommission an, das unter dem Namen EU Inc. derzeit für viel Aufmerksamkeit sorgt.
Die streitige Gesellschafterversammlung der GmbH: Vorbereitung, Ablauf und aktuelle Rechtslage
Worauf es ankommt, wenn aus Meinungsverschiedenheiten ein handfester Gesellschafterstreit wird.
Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der GmbH. Hier treffen die Gesellschafter die grundlegenden Entscheidungen, die das Gesetz oder die Satzung ihnen zuweist, etwa über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses oder die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung. Solange unter den Gesellschaftern Einvernehmen besteht, verläuft eine solche Versammlung in der Praxis meist unkompliziert. Sobald die Interessen jedoch auseinanderdriften, verändert sich der Charakter der Versammlung grundlegend: Sie wird zum Forum, auf dem der Konflikt offen ausgetragen wird.
Zugangsnachweis bei Einwurf-Einschreiben: BAG entscheidet die „große Preisfrage“
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der vergangenen Woche die Revision (Az.: 2 AZR 184/25) gegen das Urteil des LAG Hamburg vom 14.07.2025 (Az.: 4 SLa 26/24), zurückgewiesen und damit eine für die arbeitsrechtliche Praxis zentrale Frage entschieden: Begründet die Vorlage von Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg beim Einwurf-Einschreiben einen Anscheinsbeweis dafür, dass eine Kündigung oder andere empfangsbedürftige Willenserklärung zugegangen ist?
Die Antwort lautet: Nein.

Online-Webinar am 21. April 2026: KI im Unternehmen – Ihr Fahrplan zur rechtssicheren KI-Richtlinie
KI ist längst im Unternehmen angekommen und oft schneller als Governance und Compliance hinterherkommen. Fachabteilungen nutzen KI-Tools eigenständig und Prompts werden unkontrolliert eingesetzt und sensible Daten verarbeitet… und das häufig ohne klare Regeln oder Einbindung der Geschäftsführung.

Early Bird Update Arbeitsrecht: Herausforderungen für Arbeitgeber – Personalabbau und Betriebliches Eingliederungsmanagement
9. April 2025
Nach unserem Early Bird Arbeitsrecht im Frühjahr 2024 laden wir Sie zu einem Update ein.
Auch das Jahr 2025 bringt neue Herausforderungen für Arbeitgeber. In Anbetracht der schlechten Wirtschaftslage stehen immer mehr Arbeitgeber vor der Frage, ob und wie sie Personal abbauen können. Auch der hohe Krankenstand wirkt sich auf viele Unternehmen aus, sodass das Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) voraussichtlich eine immer größere Rolle spielen wird. In unserem nächsten Early Bird Update aus dem Arbeitsrecht wollen wir Sie über genau diese Themen informieren. Wie immer runden wir unsere Veranstaltung mit aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung ab.
Ort der Veranstaltung: Online-Veranstaltung per Videokonferenz (MS Teams)
Beginn: 08:30 Uhr
Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen bitte per Anmeldeformular.
Den Einwahllink erhalten Sie nach der Anmeldung zeitnah per E-Mail.

Early Bird Update / Arbeitsrecht – Künstliche Intelligenz im Unternehmen, Goodbye Homeoffice und aktuelle Rechtsprechung
12.06.2024
8:30 Uhr bis 10:00 Uhr: Vortrag und Diskussion
Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen bitte an sk@vogel-partner.eu
Early Bird Update / Arbeitsrecht – Hinweisgeberschutzgesetz, Arbeitszeiterfassung, „Workation“ und aktuelle Rechtsprechung
16.11.2023
Ab 8:00 Uhr: Einwahl in die Videokonferenz
8:30 Uhr bis 10:00 Uhr: Vortrag und Diskussion
Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen bitte an sk@vogel-partner.eu

