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Nora Steddin

Senior Associate Rechtsanwältin
Profil

Nora Steddin berät zu allen Rechtsfragen in den Bereichen IT, Datenschutz und E-Commerce. Neben der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Beratung in IT-Projektschieflagen begleitet sie Mandanten bei Fragen der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des europäischen Datenrechts (Digital Services Act, Data Act, KI-Verordnung etc.) sowie des IT-Sicherheitsrechts.

Während ihres Referendariats absolvierte Nora Steddin unter anderem eine Station bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

 

Nora Steddin schloss sich 2020 dem IT-Referat von Vogel & Partner als wissenschaftliche Mitarbeiterin in Karlsruhe an.

Seit 2023 ist sie dort als Rechtsanwältin tätig.

Neben Ihrer Anwaltstätigkeit ist Nora Steddin auch als Datenschutzberaterin tätig.

Schwerpunkte/Fachgebiete

Nora Steddin ist als Rechtsanwältin im Referat IT-Recht und Datenschutz tätig.
Ihre Tätigkeitsschwerpunkte hierbei sind:

Ausbildung/Vita

• Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau
• Seit 2024 berufsbegleitendes Studium der IT-Sicherheit an der BHT Berlin
• Rechtsanwältin seit 2023
• Seit 2020 bei Vogel & Partner, Karlsruhe

Fremdsprachen: Englisch

Aktuelles

Meldepflichten nach dem Cyber Resilience Act: Wie Hersteller ab dem 11. September 2026 ihre Meldefähigkeit sicherstellen und was jetzt zu tun ist

Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) gilt in weiten Teilen erst ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten aus Art. 14 CRA greifen jedoch bereits ab dem 11. September 2026. Ab diesem Tag müssen Hersteller in der Lage sein, eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle oder einen schwerwiegenden Sicherheitsvorfall binnen 24 Stunden zu melden. Damit sind die Meldepflichten der erste Baustein des CRA, der Hersteller unmittelbar in die Pflicht nimmt.

Dieser Beitrag zeigt, wann eine Meldepflicht entsteht, welche Fristen gelten und was jetzt vorzubereiten ist.

NIS-2-Geschäftsleiterschulung am 22. Oktober 2026

 

Gemeinsam mit der InterConnect GmbH & Co. KG bieten wir die 3. NIS-2-Geschäftsleiterschulung an.

In dieser Veranstaltung geben wir einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen und technischen Anforderungen des deutschen Umsetzungsgesetzes zur NIS-2-Richtlinie, um die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Schulungspflichten zu unterstützen.

Cyber Resilience Act (CRA): Anwendungsbereich, Adressaten, Pflichten und Fristen im Überblick

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847, amtlich Cyberresilienz-Verordnung) (CRA) legt erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte mit digitalen Elementen im EU-Binnenmarkt fest. Verpflichtet werden in erster Linie die Hersteller, daneben Einführer und Händler. Die Meldepflichten nach Art. 14 CRA gelten ab dem 11. September 2026, die übrigen Anforderungen im Wesentlichen ab dem 11. Dezember 2027.

NIS-2-Geschäftsleiterschulung am 11. Juni 2026

 

Gemeinsam mit der InterConnect GmbH & Co. KG bieten wir eine NIS-2-Geschäftsleiterschulung an.

In dieser Veranstaltung geben wir einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen und technischen Anforderungen des deutschen Umsetzungsgesetzes zur NIS-2-Richtlinie, um die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Schulungspflichten zu unterstützen.

Veranstaltungsort: Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe oder online

Alle Details und die Anmeldung finden Sie hier.

Cyber Resilience Act: Neue Anforderungen für Hersteller

 

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) schafft die Europäische Union erstmals ein umfassendes, harmonisiertes Regelwerk für die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Ziel ist es, die Cybersicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen. Die neuen Vorgaben treffen dabei insbesondere Hersteller, die Produkte mit digitalen Elementen entwickeln – von Software bis IoT-Hardware.

NIS-2-Geschäftsleiterschulung am 12. Februar 2026

 

Gemeinsam mit der InterConnect GmbH & Co. KG bieten wir eine NIS-2-Geschäftsleiterschulung an.

In dieser Veranstaltung geben wir einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen und technischen Anforderungen des deutschen Umsetzungsgesetzes zur NIS-2-Richtlinie, um die Geschäftsleitung bei der Erfüllung ihrer Schulungspflichten zu unterstützen.

Veranstaltungsort: Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe oder online

Alle Details und die Anmeldung finden Sie hier.

Gesetz zur Barrierefreiheit: Müssen Sie Ihren Onlineshop und Ihre Produkte noch im Jahr 2025 barrierefrei gestalten? Das sollten Sie wissen!

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft; damit gelten erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Das Ziel ist, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken, indem digitale Angebote barrierefrei zugänglich gemacht werden. In den Anwendungsbereich des BFSG fallen dabei vor allem Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, insbesondere im Bereich des eCommerce (z.B. Onlineshops), aber auch bestimmte Produkte.

Bei Fragen und Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

nos@vogel-partner.eu
+49 721 78 20 27-0