Universität Heidelberg / disrupt-law.org – 16. Juni 2026 „Prompting, Plagiat oder Poesie?“
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Was gilt es bei der Einführung und Nutzung von KI-Tools im Unternehmen aus rechtlicher Sicht zu beachten? Da fällt es aus Unternehmenssicht nicht immer leicht den Überblick zu behalten.
Diese Veranstaltung soll dabei helfen, rechtlich den Überblick zu bewahren, und den Teilnehmern zugleich praktische Ansätze für eine erfolgreiche Umsetzung von KI-Strategien aufzeigen.
Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Klühe, Experte für IT-Recht von der Kanzlei Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB, wird im Rahmen dieser Infoveranstaltung aus seiner Beratungspraxis zur EU KI-VO und zum Einsatz von KI in Unternehmen berichten und Wege aufzeigen, wie sich diesen komplexen, rechtlichen Anforderungen erfolgreich begegnen lässt.
Datum: 29.04.2026
Uhrzeit: 14:30 – 16:00 Uhr
Format: Online über MS-Teams
Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.ihk.de/konstanz/Veranstaltung
In unserem Early Bird-Webinar zeigen wir Ihnen 4 Schritte zur KI-Compliance und einen Fahrplan zur Umsetzung. Was Unternehmen jetzt beachten und umsetzen sollten:
Veranstaltet wird dieses Early Bird von Prof. Dr. Rupert Vogel (Partner und Fachanwalt für IT-Recht), Prof. Dr. Uwe K. Schneider (Of-Counsel und Fachanwalt für IT-Recht u. Medizinrecht) sowie RA Alexander Wiele (Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht), die praxisnah aufzeigen, was Unternehmen bei der Implementierung von KI wissen müssen.
Das Webinar bietet einen kompakten Deep-Dive für Legal, Compliance, IT und die Geschäftsführung, inklusive Ausblick auf die geplanten Regelungen im Rahmen des EU Digital Omnibus.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 21.04.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:30 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Im Fokus steht das Projektvertragsrecht für komplexe IT-Projekte. Wir starten mit den wichtigsten Erkenntnissen aus der Praxis und mit unterschiedlichen Thesen, z. B.:
Unsere IT-Rechtsanwälte berichten aus aktuellen Mandaten und zeigen, wie Verträge entstehen, die nicht nur unterschrieben werden, sondern im Projektalltag funktionieren.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 17.03.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.
Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:
Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).
In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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1. Cyber Resilience Act (CRA) – Recht trifft Technik
Was verlangt der europäische Gesetzgeber konkret bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten mit digitalen Elementen und wie können diese Anforderungen konkret technisch umgesetzt werden?
Gemeinsam mit Dr. Sebastian Frühling (andrena objects ag) ; https://www.andrena.de/blog/der-cyber-resilience-act-das-sollten-hersteller-digitaler-produkte-wissen, beleuchten wir im Dialog zwischen Recht und Technik:
2. Data Act – Ihre Daten unter neuer Kontrolle
Der Data Act ist seit September 2025 in Kraft und verändert den Umgang mit Maschinendaten grundlegend. Dateninhaber müssen solche nun grundsätzlich dem Nutzer / Datenerzeuger und gegebenenfalls sogar dritten Datenempfängern zur Verfügung stellen. Zudem regelt der Data Act nun recht detailliert, wie Kunden von Datenverarbeitungsdiensten diese ohne die Einhaltung langjähriger Vertragslaufzeiten wechseln können („Cloud-Switching“). Weiterhin werden diverse Mindestanforderungen an die Verträge von Anbietern definiert.
Wir zeigen Ihnen:
Verschiedene Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen Ihnen erste Praxiserfahrungen und aktuelle Beratungsansätze aus unseren Mandaten vor.
Dr. Sebastian Frühling gibt praktische, technische und organisatorische Tipps.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 10.02.2026
Uhrzeit: 08:15 – 9:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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