Universität Heidelberg / disrupt-law.org – 16. Juni 2026 „Prompting, Plagiat oder Poesie?“
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Online-Webinar am 21. April 2026: KI im Unternehmen – Ihr Fahrplan zur rechtssicheren KI-Richtlinie
In unserem Early Bird-Webinar zeigen wir Ihnen 4 Schritte zur KI-Compliance und einen Fahrplan zur Umsetzung. Was Unternehmen jetzt beachten und umsetzen sollten:
- Verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Systemen schaffen
- Urheberrecht, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse rechtssicher einordnen
- Governance und Kontrollmechanismen für KI implementieren
- Schulungskonzepte aufsetzen und betriebliche Mitbestimmung klären
Veranstaltet wird dieses Early Bird von Prof. Dr. Rupert Vogel (Partner und Fachanwalt für IT-Recht), Prof. Dr. Uwe K. Schneider (Of-Counsel und Fachanwalt für IT-Recht u. Medizinrecht) sowie RA Alexander Wiele (Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht), die praxisnah aufzeigen, was Unternehmen bei der Implementierung von KI wissen müssen.
Das Webinar bietet einen kompakten Deep-Dive für Legal, Compliance, IT und die Geschäftsführung, inklusive Ausblick auf die geplanten Regelungen im Rahmen des EU Digital Omnibus.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 21.04.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:30 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Online-Webinar am 17. März 2026: Komplexe IT-Projekte
Im Fokus steht das Projektvertragsrecht für komplexe IT-Projekte. Wir starten mit den wichtigsten Erkenntnissen aus der Praxis und mit unterschiedlichen Thesen, z. B.:
- §§ = €€, jede Klausel hat ein Preisschild. Risikoverteilung ist keine juristische, sondern eine kaufmännische Entscheidung.
- Warum die „klassischen 10 %“ (Haftung, IP, Freistellungen) wenig helfen, wenn die restlichen 90 % nicht stimmen.
- Negotiate smart, not hard. Warum Showstopper zuerst auf den Tisch gehören und warum echte Alternativen Ihr stärkster Hebel sind.
Unsere IT-Rechtsanwälte berichten aus aktuellen Mandaten und zeigen, wie Verträge entstehen, die nicht nur unterschrieben werden, sondern im Projektalltag funktionieren.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 17.03.2026
Uhrzeit: 08:15 – 09:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Online-Webinar am 25. Februar 2026: Neue Rechtslage bei Green Claims – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!
Künftig verboten sind u. a. allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimaschonend“ oder „nachhaltig“, wenn sie nicht durch konkrete und belastbare Nachweise einer entsprechenden hervorragenden Umweltleistung belegt werden können. Auch die teilweise inflationäre Nutzung von Öko- und Nachhaltigkeitssiegeln soll eingedämmt werden: Sie unterliegt künftig strengen Zertifizierungsanforderungen nach anerkannten Standards. Ebenso ist die bislang weit verbreitete Produktwerbung als „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „klimapositiv“ auf Basis von Kompensationsmaßnahmen (Werbung mit Kompensationsaussagen) nur noch in engen Grenzen zulässig.
Da die neuen Vorgaben bereits ab dem 27. September 2026 gelten, besteht für betroffene Unternehmen schon jetzt Handlungsbedarf. Zu empfehlen sind insbesondere:
- Bestandsaufnahme aller Marketingaussagen im Hinblick auf die Konformität mit den neuen Anforderungen,
- Prüfung Belegbarkeit umweltbezogener Aussagen und Konsistenz mit Nachhaltigkeitsberichten,
- Überprüfung Marketing- und Freigabeprozesse, ggf. Aufbau belastbarer Nachweis- und Dokumentationsstrukturen.
Bei Verstößen gegen die verschärften Green-Claims-Regelungen drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder (teils bis zu 4 % des Jahresumsatzes).
In unserem Early Bird am 25. Februar 2026 erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über die neuen Regelungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert, wo die Risiken liegen und welche Maßnahmen Sie jetzt für Ihr Unternehmen sinnvoll umsetzen sollten.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Mittwoch, 25.02.2026
Uhrzeit: 09:00 – 10:00 Uhr (Einwahl ab 08:45 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Online-Webinar am 10. Februar 2026: Cyber-Resilienz und Datenrechte
1. Cyber Resilience Act (CRA) – Recht trifft Technik
Was verlangt der europäische Gesetzgeber konkret bei der Herstellung und Vermarktung von Produkten mit digitalen Elementen und wie können diese Anforderungen konkret technisch umgesetzt werden?
Gemeinsam mit Dr. Sebastian Frühling (andrena objects ag) ; https://www.andrena.de/blog/der-cyber-resilience-act-das-sollten-hersteller-digitaler-produkte-wissen, beleuchten wir im Dialog zwischen Recht und Technik:
- Welche rechtlichen und technischen Pflichten treffen Hersteller und Händler?
- Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Entwicklung und Produktdesign?
- Welche Haftungsrisiken drohen bei Nichteinhaltung?
2. Data Act – Ihre Daten unter neuer Kontrolle
Der Data Act ist seit September 2025 in Kraft und verändert den Umgang mit Maschinendaten grundlegend. Dateninhaber müssen solche nun grundsätzlich dem Nutzer / Datenerzeuger und gegebenenfalls sogar dritten Datenempfängern zur Verfügung stellen. Zudem regelt der Data Act nun recht detailliert, wie Kunden von Datenverarbeitungsdiensten diese ohne die Einhaltung langjähriger Vertragslaufzeiten wechseln können („Cloud-Switching“). Weiterhin werden diverse Mindestanforderungen an die Verträge von Anbietern definiert.
Wir zeigen Ihnen:
- wie die Hersteller / Dateninhaber die Datenbereitstellungspflichten des Data Act erfüllen, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse zu gefährden;
- welche Rechte die Nutzer / Datenerzeuger geltend machen können und
- wie Cloud-Anbieter Cloud-Switching rechtssicher und organisatorisch beherrschbar umsetzen.
Verschiedene Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen Ihnen erste Praxiserfahrungen und aktuelle Beratungsansätze aus unseren Mandaten vor.
Dr. Sebastian Frühling gibt praktische, technische und organisatorische Tipps.
Die Eckdaten auf einen Blick
Wann: Dienstag, 10.02.2026
Uhrzeit: 08:15 – 9:45 Uhr (Einwahl ab 08:00 Uhr)
Wo: Online-Webinar (MS Teams)
Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
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JUVE-Ranking Tier 2
Stärken
Die südwestdeutsche Tech-Boutique mit Büros in Karlsruhe und Stuttgart legt ihren Hauptfokus auf komplexe IT-Projekte, die sie vertragsrechtlich begleitet, im Fall von Schieflagen auch vor staatlichen Gerichten u. a. Schiedsverfahren.
Weitere Schwerpunkte und Kompetenzen
• Datenrecht, Gesundheitsdatenschutz, IoT, KI, Cybersecurity, Medien (IP-Recht)
• Beratung an den Schnittstellen zum Patent- und Arbeitsrecht
• Die Boutique setzt auf selbst entwickelte Legal-Tech-Tools
Mandanten
Industrie, Softwarehäuser, Multimediaunternehmen sowie Kliniken
Team
Namentlich genannt und oft empfohlen werden:
Prof. Dr. Rupert Vogel, Prof. Dr. Marc Strittmatter („bester Anwalt im IT-Recht“,
Mandant), Dr. Uwe Schneider („hervorragend im Bereich Digitalisierung im
Gesundheitswesen“, Wettbewerber), Dr. Oliver Meyer-van Raay („fachlich fundiert“,
Wettbewerber)
Auszeichnung Handelsblatt: Unsere Kanzlei zählt erneut zu „Deutschlands Beste Anwälte“
Eine besondere Auszeichnung ging in diesem Jahr an Prof. Dr. Rupert Vogel, der als Anwalt des Jahres 2025 im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz ausgezeichnet wurde – eine große Ehre und Bestätigung seiner langjährigen fachlichen Exzellenz.
Darüber hinaus gratulieren wir allen Kollegen, die in den Einzelrankings vertreten sind, herzlich zu ihrer Auszeichnung in folgenden fachlichen Ausrichtungen:
IT-Recht
Jürgen Held, Dr. Ralf Klühe, Dr. Oliver Meyer-van Raay, Dr. Uwe K. Schneider,
Prof. Dr. Marc Strittmatter, Prof. Dr. Rupert Vogel, Tobias Haar
Datenschutzrecht
Dr. Uwe K. Schneider, Prof. Dr. Marc Strittmatter
Gewerblicher Rechtsschutz
Jürgen Held, Prof. Dr. Rupert Vogel
Arbeitsrecht
Dr. Roman Frik
Diese Anerkennungen sind ein starkes Zeichen für die fachliche Tiefe und Spezialisierung unseres Teams. Sie bestärken uns darin, unseren hohen Qualitätsanspruch auch in Zukunft mit Leidenschaft und Engagement zu verfolgen – stets im Sinne unserer Mandant:innen.








